Die kurzzeitige Unterbringung in eine Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe wird „KurzzeitWohnen“ genannt und ist ein umfassendes Angebot für Erwachsene mit unterschiedlichen geistigen, körperlichen und komplexen Behinderungen. Angegliedert an das Gebäude der besonderen Wohnform steht das Angebot des „KurzzeitWohnens“ für gesellschaftliche und soziale Teilhabe, wie es im Landesrahmenvertrag vorgesehen ist und ist ein Alleinstellungsmerkmal im Kreis Düren.
Das übergeordnete Ziel der vorübergehenden umfassenden Unterbringung im Rahmen des Kurzzeitwohnens ist, das Wohn- und Lebenssystem eines Menschen mit Behinderungen aufgrund von außergewöhnlichen Bedingungen zu entlasten, in seiner Stabilität so zu erhalten, neu zu gestalten, Perspektivwechsel zu ermöglichen und/oder wiederaufzubauen.
- Eltern und Angehörige, die Erwachsene mit Behinderungen betreuen, pflegen und unterstützen, brauchen Entlastung, um Kraft zu schöpfen.
- Eltern und Angehörige, die Erwachsene mit Behinderungen betreuen, pflegen und unterstützen, brauchen eigene Zeit für eigene Aktivitäten.
- Eltern und Angehörige, die Erwachsene mit Behinderungen betreuen, pflegen und unterstützen, brauchen eine Anlaufstelle in Notsituationen, wenn sie selber vorübergehend Betreuung, Pflege und Unterstützung brauchen.
- Erwachsene mit Behinderungen brauchen Auszeiten aus langjährigen Systemen, um ihr Leben zu gestalten, ihre Sichtweisen zu erweitern und neue Perspektiven zu entwickeln.
Dem Stammhaus Jülich Fachkonzept entsprechend sollen die erwachsenen Menschen mit Behinderungen „nicht nur die notwendige Pflege, Betreuung, Unterkunft, Erholung und Ernährung erhalten, sondern Wohnen im Stammhaus als aktives, kreatives Leben erfahren“.
Für diesen Zweck sollen auf das Gelände der Stammhaus Jülich gGmbH vier rollstuhlgerechte Appartements inkl. eigenem Badezimmer mit einem Gemeinschaftsraum für Erwachsene mit unterschiedlichen und komplexen Behinderungen errichtet werden. Dies soll im Jahr 2025 möglich sein!!
Die vier Kurzzeitwohnplätze sind bestimmt für Erwachsene ab 18 Jahren mit unterschiedlichen geistigen, körperlichen, komplexen Behinderungen und deren soziale Integration zusätzlich erheblich und dauerhaft gestört ist. Es gibt keine Einschränkungen! Alles sind willkommen!
Die Kurzzeitwohnplätze werden für Menschen mit Behinderungen das ganze Jahr angeboten, die eventuell einen anerkannten Pflegegrad und keine Leistungen fürs Wohnen vom Landschaftsverband beziehen. Die Erwachsenen mit Behinderungen können einen Platz in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben oder auch nicht und leben bei Eltern und Angehörigen. Als Gäste nehmen sie am Tagesablauf und den Angeboten der Stammhaus Jülich gGmbH teil. Wenn die Gäste einen Pflegegrad haben können sie im Rahmen der „Verhinderungspflege“ nach SGB XI aufgenommen werden. Ansonsten finanziert der Leistungsträger (Landschaftsverband Rheinland) über den Teilhabeplan das KurzzeitWohnen.
Die Aufenthalte von 2 Tagen bis 6 Wochen basieren auf Planungs- und Informationsgespräche mit rechtlichen Betreuern bzw. Eltern/Angehörige in Bezug auf Hilfe- und Pflegemaßnahmen. Auch nach Beendigung des Aufenthaltes findet ein gemeinsamer Austausch und die Vorbereitung eines evt. weiteren Verbleibs statt. Die Gäste der Kurzzeitwohnplätze aus dem eigenen Kreis und den umliegenden Kreisen und Regionen sind willkommen:
- Kreis Düren
- Kreis Heinsberg
- Kreis Euskirchen
- Rhein-Erft- Kreis
- Städteregion Aachen
Die Stammhaus Jülich gGmbH ist sehr interessiert daran, langfristig diese KurzzeitWohnprojekt zu realisieren. Dafür muss eine Bedarfsanalyse Aufschluss darüber geben, ob es genügend Interessenten für das Projekt gibt.
Ich bitte alle Interessenten, die das Projekt in Anspruch nehmen würden/wollen, die Bedarfsanalyse auszufüllen und an das Stammhaus Jülich zu senden.